IGPK

der IPH

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Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission
der interkantonalen Polizeischule Hitzkirch



AUFTRAG


Auftrag der Interkantonalen Polizeischule Hitzkirch (IPH) und der ihr zugeordneten Interparlamentarischen Geschäftsprüfungskommission (IGPK)

Die 11 Kantone der beiden Polizeikonkordate Nordwestschweiz und Innerschweiz (AG, BE, BL, BS, LU, NW, OW, SO, SZ, UR, ZG) betreiben in Hitzkirch die „Interkantonale Polizeischule Hitzkirch“ (IPH), um in dieser gemeinsamen Institution mit der Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen und autonomen Anstalt die deutschsprachige Grundausbildung und Weiterbildung der Angehörigen ihrer Polizeikorps durchzuführen. Die Konkordatsmitglieder sind verpflichtet, ihre deutschsprachigen Polizistinnen und Polizisten an der IPH auszubilden. Dasselbe gilt, mit Einschränkungen, für die von der IPH angebotenen Weiterbildungen. Die Auszubildenden werden von den Konkordatskantonen gestützt auf ihre eigenen Aufnahmekriterien der IPH zur Ausbildung zugewiesen. Die Konkordatsmitglieder sind im Weiteren verpflichtet, der IPH qualifiziertes Ausbildungspersonal aus den eigenen Korps zur Verfügung zu stellen.

Rechtsgrundlage der Institution bildet das von sämtlichen Mitgliedkantonen genehmigte Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch vom 25. Juni 2003.

Die Interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission (IGPK) ist das interkantonale parlamentarische Oberaufsichts- bzw. Kontrollorgan der IPH. Sie setzt sich aus je zwei Vertreterinnen bzw. Vertretern der Konkordatskantone, somit aus 22 Mitgliedern zusammen. Zu den Grundaufgaben der IGPK gehört die Prüfung der Ziele der IPH und deren Verwirklichung, die Prüfung des Budgets und der mehrjährigen Finanzplanung, der Kosten- und Leistungsrechnung sowie des Berichts der externen Buchprüfungsstelle. Sie kann der Konkordatsbehörde Empfehlungen abgeben und hat die Legislativen der Konkordatsmitglieder jährlich mit einem Bericht über ihre Tätigkeit zu informieren.